%%BundID Hinweistext%%
Beurkundung Sorgeerklärung
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Dieses Formular ist Teil einer Präsentations- oder Testumgebung. Die eingegebenen Daten werden nicht verarbeitet, geprüft oder weitergeleitet. Es handelt sich nicht um einen echten Antrag. Bitte verwenden Sie keine echten personenbezogenen Daten.
Herzlich willkommen zum Online-Service
Die elterliche Sorge kann von den Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, gemeinsam ausgeübt werden, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben, also erklären, dass sie zukünftig das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen.
Über unseren Online Service können Sie ganz einfach die nötigen Informationen und Nachweise für Ihr Beurkundungsverfahren vorbereiten und einreichen. So sparen Sie Zeit und Wege, bevor es zum eigentlichen Termin kommt.
Warum ist eine persönliche Vorsprache nötig?
%%Text Beurkundung 1%%
Wie unterstützen wir Sie?
%%Text Beurkundung 2%%
%%Text Datenschutz Hinweis%%
Bitte beachten Sie, dass vor Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts die Vaterschaft festgestellt sein muss.
Eine Fortsetzung des Antrags ist unter dieser Voraussetzung nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Sorgeerklärungen unwirksam sind.
Für das Beurkundungsverfahren sind alle Vornamen einer Person erforderlich. Geben Sie daher bitte alle Vornamen mit an.
Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.
Nennen Sie uns an dieser Stelle gerne das Aktenzeichen oder die Fallnummer, die Ihnen ggf. bei früheren Kontakten mit dem Jugendamt mitgeteilt wurde.
Im Zuge der Bearbeitung Ihres Anliegens werden Sie von der zuständigen Stelle schriftlich kontaktiert. Weitere Kontaktwege können eine Klärung offener Fragen oder eine Terminvereinbarung sehr erleichtern.
Wohnhaft bei ist optional und nur dann relevant, wenn Sie bei einer anderen Person oder in einer Einrichtung unterkommen und selbst nicht am Briefkasten stehen.
Erläuterung: Die Daten aus der BundID-Authentifizierung werden zunächst hier vorbelegt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass sich stets ein Elternteil oder stets das Kind authentifiziert, weswegen eine Verknüpfung mit den direkten Personendatenfeldern im Antrag nicht sinnvoll ist. Die hier vorbelegten Daten werden, je nach Auswahl in selSelbstBetroffen entweder in die Personendaten des Elternteils oder die Personendaten des Kindes übertragen.
Auswahlen "für mein eigenes Kind" und "für ein nicht verwandtes Kind" führen zu einer Vorbelegung der Personendaten der Dritten Person, weil von einer Authentifizierung jener ausgegangen wird.
Die Auswahl "für mich selbst" führt zu einer Vorbelegung der Personendaten um das Kind, da die Authentifizierung jenes betrifft.
Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.
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%%Text Hinweis Sendezeit%%