Die Bedarfsgemeinschaft umfasst doie folgenden Familienangehörigen:
- Ihr*e Partner*in (unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht)
- Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Ihre Eltern soweit Sie selbst unter 25 sind und mit Ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben
Personen, die nicht unter diese Aufzählung fallen, gehören zur Haushaltsgemeinschaft.