Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihre Kinder ggf. Anspruch auf Hinterbliebenenrente und den Nachlass der verstorbenen Person haben könnten.
Sollten Ihnen bereits Nachweise vorliegen, reichen Sie diese bitte mit ein.
Soweit noch nicht geschehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung für sich selbst und die weiteren Angehörigen.