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Testformular - Kein Echtbetrieb

Dieses Formular ist Teil einer Präsentations- oder Testumgebung. Die eingegebenen Daten werden nicht verarbeitet, geprüft oder weitergeleitet. Es handelt sich nicht um einen echten Antrag. Bitte verwenden Sie keine echten personenbezogenen Daten.

 

Herzlich willkommen zum Online-Service

Mit diesem Online-Formular können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX beantragen.

 

Dieser Online-Dienst ist auch in Leichter Sprache verfügbar. Über den folgenden Button oder den Button oben rechts wechseln Sie zur Version in Leichter Sprache.

 

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Informationen zum Ablauf und benötigten Unterlagen

Ablauf des Antrags

Zu Beginn werden einige grundlegende Fragen gestellt. Damit wird geprüft, ob dieser Online-Service und die Stelle, die diesen bereitstellt, die richtigen sind. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie den benötigten Unterstützungsbedarf bereits im Antrag beschreiben oder später gemeinsam im Bedarfsfeststellungsverfahren klären möchten.

Danach folgen Fragen zur persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Situation. Welche Fragen und Nachweise angezeigt werden, hängt von Ihren Angaben ab. Nach dem Absenden prüft die zuständige Stelle den Antrag und stimmt die weiteren Schritte mit Ihnen ab.

Diese Themen werden im Antrag abgefragt

  • gewünschter Beginn und benötigte Unterstützung
  • persönliche Daten, Kontaktdaten und Wohnsituation
  • gesundheitliche Situation sowie Kranken- und Rentenversicherung
  • bisherige Leistungen, Unterstützung durch andere Stellen sowie Betreuung oder Bevollmächtigung
  • Einkommen, Vermögen und Bankverbindung
  • je nach Situation Angaben zu weiteren Haushaltsangehörigen oder Eltern

Das sollten Sie bereithalten

Grundsätzlich werden für die leistungsberechtigte Person ein Ausweisdokument oder ein anderer Identitätsnachweis sowie vorhandene medizinische Befunde und Gutachten benötigt.

Je nach persönlicher Situation können außerdem folgende Dokumente wichtig sein:

  • Schwerbehindertenausweis und vorhandene Bescheide, zum Beispiel zum Grad der Behinderung, zum Pflegegrad, zu früheren Eingliederungshilfen oder anderen Sozialleistungen
  • Einkommensnachweise, zum Beispiel Steuerbescheide, Lohnabrechnungen oder Rentenbescheide
  • Vermögensnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge oder Nachweise zu Wertpapieren, Fahrzeugen und Wohneigentum
  • Mietverträge, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen zu den beantragten Hilfen
  • Betreuerausweis, Bestellungsurkunde oder Vollmacht
  • Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung, Steuer-ID und Bankverbindung

Sie können die Nachweise zur einfacheren Nutzung des Online-Services bereitlegen, es werden am Ende jedoch nicht alle benötigt. Welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind, wird Ihnen später anhand Ihrer Angaben angezeigt.

Datenschutzhinweise
Datenschutz-Symbol. Das Bild zeigt eine Checkliste mit Erledigungshaken.

%%Text Datenschutz Hinweis%%


Personendaten Dritte

Sollten Sie den Antrag lediglich im Namen der hilfesuchenden Person übermitteln wollen, können Sie dies in den nachfolgenden Schritten tun.

 

Für eine evtl. weitere Kommunikation weisen wir jedoch darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur dann mit Ihnen austauschen dürfen, wenn eine entsprechende Vollmacht, ein Nachweis über eine bestehende Vormundschaft oder eine gesetzlich bestellte Betreuung vorliegt.

 

Personendaten

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Kontaktaufnahme

Sie haben sich mit der BundID oder der BayernID angemeldet. Diese erlauben die Digitale Zustellung von Anschreiben und Bescheiden in das jeweilige Digitale Postfach. 

 

Mit Ihrer Zustimmung können wir an Sie gerichtete Schreiben künftig digital zustellen.

Adresse

Versteckte Bürgerservice-Plugin Werte für nachfolgende Workflows und Vorbelegung

Allgemeine Fragen

Mit den folgenden Angaben prüfen wir zunächst, ob diese Stelle für den Antrag zuständig ist.

 

Alle Fragen und Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Person, für die Eingliederungshilfe beantragt wird. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

 

Leistungsberechtigte unter 18 mit einer existierenden oder drohenden seelischen Behinderung fallen unter die Zuständigkeit des Jugendamtes. Sie können den Antrag nicht fortsetzen.

Ohne eine bestehende oder drohende Behinderung ist ein Bezug von Eingliederungshilfe ausgeschlossen. Sie können den Antrag nicht fortsetzen.

%%Hinweistext%%

%%Hinweistext%%


Versteckte Workflowfelder

Bitte wählen Sie die Lebensbereiche aus, in denen Sie Unterstützung benötigen.

Im weiteren Antragsverfahren besprechen wir Ihre Angaben gemeinsam und prüfen Ihren individuellen Bedarf. Ihre Einschätzung ist eine wichtige Grundlage für die weitere Prüfung.

Arbeit und Ausbildung

Hilfsmittel und Assistenzbedarf im Zuge von Arbeit und Ausbildung sind im Bereich "Sonstiges" anzugeben.

 

Daten des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitgebers
Kontaktdaten des Arbeitgebers
Bankverbindung Arbeitgeber

Geben Sie bitte die Bankverbindung des Arbeitgebers an, auf die das Budget für Arbeit oder Ausbildung bei Bewilligung überwiesen werden soll.

Die IBAN des Arbeitgebers finden Sie üblicherweise auf Anschreiben des Unternehmens.

 

Zulässig sind IBANs aus Ländern, in denen der europäische Zahlungsverkehr (SEPA) möglich ist (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich).

Daten der Einrichtung
Anschrift der Einrichtung
Kontaktdaten der Einrichtung

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.

Gesundheit und Therapie

Um Gesundheits- und Therapieleistungen beantragen zu können, muss zunächst geprüft werden, ob andere Stellen die Kosten übernehmen.

 

Zusätzliche Hilfen sind nur möglich, wenn:

  • die anderen Stellen die Leistung abgelehnt haben,
  • die anderen Stellen die Leistung nur teilweise übernehmen oder
  • Ihre gesundheitlichen Einschränkungen oder deren Folgen eine zusätzliche Leistung erfordern.

Daher fragen wir ab, bei welchen Stellen Sie bereits Zuschüsse oder Leistungen für diesen Bedarf beantragt haben. 


Übliche andere Kostenträger sind z. B. Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.

 

Bedarfsabfrage Hilfen für Gesundheit und Therapie

In diesem Bereich können Sie die Details zum jeweils benötigten Gesundheits- und Therapiebedarf machen. 

 

Nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Bedarfe zu ergänzen. 

 

Angaben zur stationären Einrichtung
Angaben zum Zeitraum des Aufenthaltes
Anschrift der Einrichtung
Angaben zur Einrichtung oder Praxis
Angaben zum nächsten Behandlungstermin
Anschrift der Einrichtung
Angaben zum Hilfmittelbedarf

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.

Versteckte Workflowfelder Gesundheit und Therapie
Kommunikation und Dolmetschen

In diesem Bereich werden Hilfebedarfe für Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung bei besonderen, nicht regelmäßigen Anlässen abgefragt.

 

Sollten darüber hinaus weitere Hilfsmittel und Assistenzbedarfe bestehen, sind diese im Bereich "Sonstiges" anzugeben.

 

Eine Unterstützung durch Dolmetschen und Hilfsmittel der Kommunikation ist nur dann möglich, wenn eine Hör- oder Sprachbehinderung vorliegt.

Allgemeine Fragen zur Bedarfsklärung

Eine Unterstützung durch Dolmetschen und Hilfsmittel der Kommunikation ist nur für besondere, nicht regelmäßige Anlässe möglich.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Kommunikation in anderen Lebensbereichen benötigen, geben Sie diese bitte in den jeweils anderen Bereichen oder im Bereich "Sonstiges" an.

Angabe zum besonderen, nicht regelmäßigen Anlass

Bitte geben Sie nachfolgend an, für welche besonderen, nicht regelmäßigen Anlässe Unterstützung bei der Kommunikation und beim Dolmetschen benötigt wird.

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Anlässe zu ergänzen. Bitte nutzen Sie für jeden Anlass eine neue Maske.

 

Bitte beachten Sie, dass keine Hilfen für Behördentermine bei Sozialleistungsträgern übernommen werden können, da diese nach § 17 Abs. 2 SGB I + § 19 Abs. 2 SGB X selbst zur Erstattung der Kosten verpflichtet sind.

 

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.

Kraftfahrzeug (Auto)
Allgemeine Fragen zum Bereich Kraftfahrzeug

Die nachfolgenden allgemeinen Fragen dienen der Einschätzung, ob im vorliegenden Fall die Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs erforderlich ist.

 

Angaben zum Besitzer des Kraftfahrzeugs

Wenn eine Unterstützung in Form von Zuschüssen abgelehnt wird, überprüfen wir zusätzlich, ob ein Härtefall vorliegt und stattdessen eine Unterstützung in Form eines Darlehens möglich ist.

Angabe zu den notwendigen Fahrten pro Monat

Bitte geben Sie nachfolgend an, welche Fahrten zwingend erforderlich sind und monatlich mit dem Kraftfahrzeug unternommen werden müssen. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Fahrten zu ergänzen. Bitte nutzen Sie für jedes Fahrtziel (Ort oder Einrichtung) eine neue Maske.

 

Bedarfsabfrage Beschaffung eines Kraftfahrzeugs

Eine Neuanschaffung ist nicht notwendig, wenn das bisherige Fahrzeug noch genutzt werden kann. Eine Unterstützung bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist daher nicht möglich.

Angaben zu den Kraftfahrzeugangeboten

Geben Sie nachfolgend die Details zu den bestehenden Angeboten an. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Angebote zu ergänzen.

 

Bedarfsabfrage Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
Angaben zu den Angeboten für Zusatzaustattungen

Geben Sie nachfolgend die Details zu den bestehenden Angeboten an. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Angebote zu ergänzen.

 

Bedarfsabfrage Betriebskosten

Nennen Sie uns nachfolgend die Betriebskosten, bei denen eine Unterstützung erforderlich ist. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Betriebskosten zu ergänzen.

 

Bedarfsabfrage Instandhaltung und Reparatur
Angaben zu den Angeboten für Instandhaltung

Geben Sie nachfolgend die Details zu den bestehenden Angeboten an. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Angebote zu ergänzen.

 

Bedarfsabfrage Erlangung der Fahrerlaubnis
Angaben zu den Angeboten für die Erlangung der Fahrerlaubnis

Geben Sie nachfolgend die Details zu den bestehenden Angeboten an. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Angebote zu ergänzen.

 

Bedarfsabfrage Sonstiges
Angaben zu den Angeboten für sonstige Kosten

Geben Sie nachfolgend die Details zu den bestehenden Angeboten an. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Angebote zu ergänzen.

 

Mobilität und Beförderung
Allgemeine Fragen zum Bereich Mobilität und Beförderung

Die nachfolgenden allgemeinen Fragen dienen der Einschätzung, ob im vorliegenden Fall Leistungen für die Mobilität und Beförderung gewährt werden können.

 

Angabe zu den notwendigen Fahrten

Bitte geben Sie nachfolgend an, für welche Fahrten Sie Unterstützung für die Beförderung benötigen. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-Symbol Plus-Symbol, um weitere Fahrten zu ergänzen. Bitte nutzen Sie für jedes Fahrtziel (Ort oder Einrichtung) eine neue Maske.

 

Sie erhalten die Leistungen in diesem Fall direkt und können Sie z. B. für Taxifahrten einsetzen.

Schule und Studium

Leistungen der Eingliederungshilfe werden erst gezahlt, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.

 

Die (Hoch-)Schule sowie die Krankenkasse müssen ihre Unterstützungsmöglichkeiten zuerst ausnutzen (z. B. Schulassistenz oder Hilfsmittel).

 

Deshalb fragen wir an der Stelle nach bereits vorhandener Unterstützung und zusätzlichem Unterstützungsbedarf.

Daten der Einrichtung (Schule, Hochschule, Universität etc.)
Anschrift der Einrichtung
Kontaktdaten der Einrichtung
Daten des Praktikumsbetriebs
Anschrift des Arbeitgebers
Kontaktdaten des Arbeitgebers
Abfrage des Unterstützungsbedarfs
Assistenz und Schulbegleitung

Bitte machen Sie im folgenden Textfeld Angaben zum Hilfebedarf. Beschreiben Sie dabei bitte die Art der erforderlichen Unterstützung und schätzen Sie bitte den zeitlichen Umfang.

Beförderung zur Einrichtung bzw. zum Praktikumsbetrieb

Bitte machen Sie im folgenden Textfeld Angaben zum Hilfebedarf. Beschreiben Sie dabei bitte die Art der erforderlichen Unterstützung und schätzen Sie bitte den zeitlichen Umfang.

Dolmetscher

Bitte machen Sie im folgenden Textfeld Angaben zum Hilfebedarf. Beschreiben Sie dabei bitte die Art der erforderlichen Unterstützung und schätzen Sie bitte den zeitlichen Umfang.

Unterstützung in Form von Ganztagesbetreuung

Bitte machen Sie im folgenden Textfeld Angaben zum Hilfebedarf. Beschreiben Sie dabei bitte die Art der erforderlichen Unterstützung und schätzen Sie bitte den zeitlichen Umfang.

Sonstiges

Bitte machen Sie im folgenden Textfeld Angaben zum Hilfebedarf. Beschreiben Sie dabei bitte die Art der erforderlichen Unterstützung und schätzen Sie bitte den zeitlichen Umfang.

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.

Wohnen

Ihr Unterstützungsbedarf wird durch die Einrichtung oder Assistenz (z. B. Wohnheim, Assistenzanbieter, Pflegefamilie) benannt. Die tatsächlichen Hilfen werden dann im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens ermittelt. Eine detaillierte Angabe von benötigten Leistungen ist in diesem Bereich nicht erforderlich. Wir fragen hier lediglich nach den Details der genannten Wohnform.

Abfrage der Wohndetails
Anschrift der genannten Wohnung
Kontaktdaten des Unternehmens oder der Pflegefamilie

Die Pflegeperson muss eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII haben. Diese kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Sie können den Antrag trotzdem stellen, aber die Leistung kann erst bewilligt werden, wenn die Erlaubnis vorliegt.

Hinweis: Die Pflegeperson muss eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII haben. Diese kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Sie können den Antrag trotzdem stellen, aber die Leistung kann erst bewilligt werden, wenn die Erlaubnis vorliegt.


Ergänzende Angaben zur Unterstützungsperson

Geben Sie nachfolgend bitte alle Personen an, die Sie in der Wohnung unterstützen. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Anbieter angeben zu können.

 

Ergänzende Angaben zum Unternehmen/Dienst

Geben Sie nachfolgend bitte alle Unternehmen an, die Sie in der Wohnung unterstützen. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Anbieter angeben zu können.

 

Ergänzende Angaben Keine Assistenz

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.

Sonstiges

In den folgenden Feldern können Sie Hilfebedarfe äußern, die Sie in den anderen Abschnitten nicht zuordnen konnten.

 

Soweit die beantragte Hilfe gesetzlich nicht vorgesehen ist, teilen wir Ihnen dies mit. Ergibt sich hingegen ein Anspruch, wird der genaue Bedarf in einem Bedarfsfeststellungsverfahren mit Ihnen festgelegt.

 

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld für eine bewilligte Leistung direkt auf Ihr Konto.

 

Anders als bei einer Sachleistung bezahlt das Amt den Anbieter oder die Einrichtung dann nicht direkt. Stattdessen erhalten Sie das Geld und sind selbst dafür verantwortlich, dieses an die Einrichtung, den Dienstleister oder Ihre Assistenten zu überweisen.


Versteckte Workflowfelder
Leichte Sprache Varianten

Angaben zur leistungsberechtigten Person

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Details zu Einreise und Aufenthaltstitel

Ein Bezug von Eingliederungshilfen ist nur mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis möglich. Eine Fortsetzung des Antrages ist nicht möglich.

Die AZR-Nummer ist eine persönliche Identifikationsnummer aus dem Ausländerzentralregister.
Sie finden diese z. B. auf Bescheiden oder Schreiben der Ausländerbehörde.
Bitte übernehmen Sie die Nummer vollständig und ohne Leerzeichen.

Kontaktaufnahme

Sie haben sich mit der BundID oder der BayernID angemeldet. Diese erlauben die Digitale Zustellung von Anschreiben und Bescheiden in das jeweilige Digitale Postfach. 

 

Mit Ihrer Zustimmung können wir an Sie gerichtete Schreiben künftig digital zustellen.

Adresse

Geben Sie hier die Adresse des aktuellen Aufenthalts an. Diese muss nicht zwingend mit der Meldeadresse übereinstimmen.

Üblicher Aufenthaltsort
Postanschrift

Wir benötigen eine Anschrift unter der Sie für uns postalisch erreichbar sind. Das kann auch ein Postfach oder die Adresse eines Bekannten sein.

Aktuelle Anschrift

Hier können Sie Ergänzungen wie "Hinterhaus" oder "wohnhaft bei Luca Muster" angeben, wenn es sonst zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung kommt.

Alte Anschrift (vor der Einrichtung)

Wenn Sie bzw. die leistungsberechtigte Person in einer Einrichtung zur Unterstützung oder einer anderen staatlichen Einrichtung leben, ist der Träger zuständig, wo Sie vorher gelebt haben.

 

Bitte geben Sie an, wo Sie sich in den 2 Monaten vor der Aufnahme hauptsächlich aufgehalten haben.

Hier können Sie Ergänzungen wie "Hinterhaus" oder "wohnhaft bei Luca Muster" angeben, wenn es sonst zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung kommt.

Letzter Bezug von Eingliederungshilfen
Details zum letzten Bezug
Daten des Trägers

Geben Sie bitte an, von welcher Behörde Sie zuletzt Eingliederungshilfen erhalten haben.

Zeiten stationärer Aufenthalte und medizinischer Reha

Geben Sie nachfolgend bitte alle Zeiträume stationärer Aufenthalte und medizinischer Reha-Maßnahmen an, die in den letzten 24 Monaten lagen. 

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Aufenthalte angeben zu können.

 

Unterstützung durch andere Behörden und Dritte
Unterstützenden Personen und Unternehmen

Geben Sie hier bitte die Unternehmen oder Personen an, die Sie derzeit unterstützen.

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Personen und Unternehmen angeben zu können.

 

Unterstützungsleistungen

Geben Sie hier bitte alle Unterstützungsleistungen und Zuschüsse an, die bezogen werden oder bei denen ein Antragsverfahren läuft.

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Leistungen angeben zu können.

 

Kranken- und Rentenversicherung

Ihre 12-stellige Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer setzt sich aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sowie weiteren 3 Ziffern zusammen.


Sie finden diese Nummer auf Schreiben der Deutschen Rentenversicherung oder von Ihrer Krankenkasse.

 

Bitte beachten Sie: Dies ist nicht die 10-stellige Versichertennummer Ihrer Kranken­kasse.

Hinweis: Die Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer".

Details gesetzliche Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Details private Krankenversicherung
Details zur letzten Krankenversicherung
Betreuung & Bevollmächtigung
Personendaten

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Kontaktaufnahme
Adresse
Details Betreuung
Angaben zur Gerichtsentscheidung

Bitte geben Sie in den folgenden Feldern Informationen über das Gericht an, das die Betreuung beschlossen hat. Geben Sie bitte zusätzlich an, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt.

Die Aufgabenkreise finden Sie im Betreuerausweis, in der Bestellungsurkunde oder im Beschluss des Betreuungsgerichts.

 

Sie legen fest, in welchen Bereichen die Betreuungsperson unterstützen oder rechtlich vertreten darf, zum Beispiel bei Geld, Gesundheit, Sozialleistungen, Behörden, Gerichten, Aufenthalt, Post oder Wohnung.

 

Ein Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass bestimmte rechtliche Erklärungen der betreuten Person nur mit Zustimmung der Betreuungsperson wirksam sind.

 

Bitte wählen Sie nur die Aufgabenkreise aus, die in den Unterlagen ausdrücklich genannt sind.

Gesundheitliche Situation

Für die Eingliederungshilfe ist es wichtig zu verstehen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen und wie diese die Fähigkeit beeinflussen, am alltäglichen Leben und am Arbeitsleben teilzuhaben.
 
Diese Informationen bilden die Grundlage, den richtigen Leistungsumfang festzustellen und ermöglichen es uns, andere Träger (z. B. Krankenkassen) frühzeitig einzubeziehen.

Details zur festgestellten Behinderung

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Gleichstellung meint die Gleichstellung mit einer vorliegenden Schwerbehinderung. Diese kann bei einem Grad von 30 oder 40 beantragt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Details zum bestehenden Pflegegrad

Sie finden das Datum auf dem Feststellungsbescheid des Pflegegrades.

Pflegegrade (1–5) geben an, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Sie werden auf Antrag von der Pflegeversicherung (häufig die Krankenkasse) festgestellt.

Details zur Erwerbsfähigkeit
Einkommen
Angaben zum Jobcenter oder Sozialamt

Da Leistungen beim Jobcenter oder dem Sozialamt bezogen werden, ist keine Angabe von Einkommen erforderlich. Bitte teilen Sie uns stattdessen mit, bei welcher Behörde Sie Leistungen dieser Art beziehen.

Von einer erheblichen Abweichung ist auszugehen, wenn Ihr Einkommen mindestens 10% höher oder niedriger ist, als im Vorjahr.

Angaben zum Einkommen des Vorvorjahres

Bitte machen Sie Angaben zu Ihrem Jahreseinkommen im Jahr %%Vorvorjahr%%.

Höhe der Einkünfte

Das sind Einnahmen aus land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit.


Zum Beispiel aus Ackerbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft oder ähnlichen Betrieben.

Hierunter fallen Einnahmen aus einem eigenen Unternehmen oder Gewerbe.


Zum Beispiel aus einem Laden, einem Handwerksbetrieb, einem Onlinehandel oder einer gewerblichen Dienstleistung.

Das sind Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit ohne Gewerbebetrieb.


Dazu zählen zum Beispiel Honorare aus freiberuflicher Arbeit wie Beratung, Therapie, Unterricht oder Gutachten.

Hierzu gehören Einnahmen aus einer festen Beschäftigung.


Das sind zum Beispiel Lohn oder Gehalt aus einer Anstellung, auch aus einer Ausbildung oder einem Minijob.

Hierzu zählen Einnahmen aus Geldanlagen.


Zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Aktien, Fonds oder Sparguthaben.

Das sind Einnahmen aus dem Vermieten oder Verpachten von Eigentum.


Zum Beispiel Mieteinnahmen aus Wohnungen, Häusern, Garagen oder verpachteten Grundstücken.

Hierunter fallen bestimmte Einnahmen, die keiner der anderen Einkunftsarten zugeordnet werden.


Zum Beispiel Einnahmen aus Unterhaltszahlungen, privater Altersvorsorge etc.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Erstes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Bankverbindung

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

 

Bitte beachten Sie, dass hier lediglich deutsche Bankverbindungen angegeben werden dürfen (SEPA), um ggf. Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Versteckte Workflowfelder
Vorbelegungen aus Bund ID

Erläuterung: Die Daten aus der BundID-Authentifizierung werden zunächst hier vorbelegt. Es kann nicht sichergestellt werden das sich stets ein Elternteil oder stets das Kind authentifiziert, weswegen eine Verlnüpfung mit den direkten Personendatenfeldern im Antrag nicht sinnvoll ist. Die hier vorbelegten Daten werden, je nach Auswahl in selSelbstBetroffen entweder in die Personendaten des Elternteils oder die Personendaten des Kindes übertragen.

 

Auswahlen "für mein eigenes Kind" und "für ein nicht verwandtes Kind" führen zu einer Vorbelegung der Personendaten der Dritten Person, weil von einer Authentifizierung jener ausgegangen wird.

 

Die Auswahl "für mich selbst" führt zu einer Vorbelegung der Personendaten um das Kind, da die Authentifizierung jenes betrifft.

ELSTER spezifisches Länderkürzel nach ISO 3166-1 ( ALPHA-2). Bei Inlandsadressen: DE

Weitere Haushaltspersonen

Gemeint sind an dieser Stelle die folgenden Angehörigen

  • Ihr Partner (unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht)
  • Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (adoptiert oder leiblich)

Da Sie unter 18 sind und im Haushalt mindestens eines Elternteils leben, wird in den nachfolgenden Feldern auch nach Ihren Elternteilen gefragt.

Angaben zum 1. Elternteil im Haushalt
Persönliche Daten

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Einkommen

Von einer erheblichen Abweichung ist auszugehen, wenn Ihr Einkommen mindestens 10% höher oder niedriger ist, als im Vorjahr.

Angaben zum Einkommen des Vorvorjahres

Bitte machen Sie Angaben zum Jahreseinkommen des Elternteils im Jahr %%Vorvorjahr%%.

Höhe der Einkünfte

Das sind Einnahmen aus land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit.


Zum Beispiel aus Ackerbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft oder ähnlichen Betrieben.

Hierunter fallen Einnahmen aus einem eigenen Unternehmen oder Gewerbe.


Zum Beispiel aus einem Laden, einem Handwerksbetrieb, einem Onlinehandel oder einer gewerblichen Dienstleistung.

Das sind Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit ohne Gewerbebetrieb.


Dazu zählen zum Beispiel Honorare aus freiberuflicher Arbeit wie Beratung, Therapie, Unterricht oder Gutachten.

Hierzu gehören Einnahmen aus einer festen Beschäftigung.


Das sind zum Beispiel Lohn oder Gehalt aus einer Anstellung, auch aus einer Ausbildung oder einem Minijob.

Hierzu zählen Einnahmen aus Geldanlagen.


Zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Aktien, Fonds oder Sparguthaben.

Das sind Einnahmen aus dem Vermieten oder Verpachten von Eigentum.


Zum Beispiel Mieteinnahmen aus Wohnungen, Häusern, Garagen oder verpachteten Grundstücken.

Hierunter fallen bestimmte Einnahmen, die keiner der anderen Einkunftsarten zugeordnet werden.


Zum Beispiel Einnahmen aus Unterhaltszahlungen, privater Altersvorsorge etc.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Erstes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Angaben zum 2. Elternteil im Haushalt
Persönliche Daten

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Einkommen

Von einer erheblichen Abweichung ist auszugehen, wenn Ihr Einkommen mindestens 10% höher oder niedriger ist, als im Vorjahr.

Angaben zum Einkommen des Vorvorjahres

Bitte machen Sie Angaben zum Jahreseinkommen des Elternteils im Jahr %%Vorvorjahr%%.

Höhe der Einkünfte

Das sind Einnahmen aus land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit.


Zum Beispiel aus Ackerbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft oder ähnlichen Betrieben.

Hierunter fallen Einnahmen aus einem eigenen Unternehmen oder Gewerbe.


Zum Beispiel aus einem Laden, einem Handwerksbetrieb, einem Onlinehandel oder einer gewerblichen Dienstleistung.

Das sind Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit ohne Gewerbebetrieb.


Dazu zählen zum Beispiel Honorare aus freiberuflicher Arbeit wie Beratung, Therapie, Unterricht oder Gutachten.

Hierzu gehören Einnahmen aus einer festen Beschäftigung.


Das sind zum Beispiel Lohn oder Gehalt aus einer Anstellung, auch aus einer Ausbildung oder einem Minijob.

Hierzu zählen Einnahmen aus Geldanlagen.


Zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Aktien, Fonds oder Sparguthaben.

Das sind Einnahmen aus dem Vermieten oder Verpachten von Eigentum.


Zum Beispiel Mieteinnahmen aus Wohnungen, Häusern, Garagen oder verpachteten Grundstücken.

Hierunter fallen bestimmte Einnahmen, die keiner der anderen Einkunftsarten zugeordnet werden.


Zum Beispiel Einnahmen aus Unterhaltszahlungen, privater Altersvorsorge etc.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Erstes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Die Nettoeinnahme ist der Zahlbetrag, den Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Eckdaten des Arbeitgebers
Angaben zum Betrieb
Angaben zur Haushaltsperson

Machen Sie hier bitte Angaben zu jeder Haushaltsperson im Bereich Partner und eigene Kinder (auch adoptierte Kinder).

 

Bitte nutzen Sie das Plus-SymbolPlus-Symbol, um weitere Personen anzugeben.

 

Persönliche Daten

Die Steuer-ID ist die persönliche Identifikationsnummer einer natürlichen Person. Sie wird benötigt, um die angegebene Person im Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nach der Vergabe nicht mehr.

 

Die eigene Steuer-ID steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, Einkommensteuerbescheiden, Lohnabrechnungen oder der Lohnsteuerbescheinigung. Wird die Steuer-ID einer anderen Person benötigt, muss sie bei dieser Person erfragt werden. Auch diese kann die Steuer-ID den genannten Unterlagen entnehmen.

 

Ist die eigene Steuer-ID nicht bekannt, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

 

Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer verwechselt werden.


Versteckte Workflowfelder

Vermögen des Antragstellers bzw. der leistungsberechtigten Person

Bei der Prüfung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX kann es erforderlich sein, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des vorhandenen Vermögens eingesetzt wird.

 

Als Vermögen gelten alle Vermögenswerte in Geld oder Geldeswert. Dazu zählen sowohl unmittelbar verfügbare Geldmittel als auch sonstige Besitztümer. Bei unter 18-jährigen Antragstellenden wird zusätzlich nach dem Vermögen der Eltern gefragt.

 

Zu den Vermögenswerten gehören unter anderem:

  • Bargeld
  • Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten
  • Sparbücher und Sparbriefe
  • Wertpapiere
  • Kraftfahrzeuge
  • Schmuck und sonstige Wertgegenstände
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien

 

Bitte tragen Sie Ihre bzw. die Vermögenswerte der leistungsberechtigten Person in die nachfolgenden Felder ein. Ob und in welchem Umfang diese bei der Leistungsprüfung berücksichtigt werden, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geprüft.

Angaben zum Vermögen

Bitte wählen Sie alle Rubriken aus, in denen Vermögenswerte bestehen. Sie haben danach die Möglichkeit, in gesonderten Feldern die Details zu den verschiedenen Vermögenswerten zu erfassen.

Angaben zu Grundstücken und Wohneigentum

Bitte geben Sie hier die Grundstücke und das Wohneigentum in Ihrem Besitz an. Über das  

Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Kraftfahrzeugen

Bitte geben Sie hier die Kraftfahrzeuge in Ihrem Besitz an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Konten und/oder Sparverträgen

Bitte geben Sie hier die Konten und Sparverträge in Ihrem Besitz an. Über das   

Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Sparbriefen oder Wertpapieren

Bitte geben Sie hier Sparbriefe und Wertpapierdepots in Ihrem Besitz an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Bausparverträgen

Bitte geben Sie hier die Bausparverträge in Ihrem Besitz an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Versicherungen mit Rückzahlungswert

Geben Sie hier bitte nur Versicherungen in Ihrem Besitz an, die bei einer Kündigung einen Auszahlungsbetrag zur Folge hätten. 

 

Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu sonstigen Vermögenswerten

Bitte geben Sie hier die sonstigen Vermögenswerte in Ihrem Besitz an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zur Schenkung

Bitte machen Sie genauere Angaben zur Schenkung: Was wurde verschenkt? Wann? An wen?

Vermögen der im Haushalt lebenden Eltern

Bitte tragen Sie in den nachfolgenden Feldern die Vermögenswerte der im Haushalt lebenden Elternteile ein. Ob und in welchem Umfang diese bei der Leistungsprüfung berücksichtigt werden, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geprüft.

Angaben zum Vermögen

Bitte wählen Sie alle Rubriken aus, in denen Vermögenswerte bestehen. Sie haben danach die Möglichkeit, in gesonderten Feldern die Details zu den verschiedenen Vermögenswerten zu erfassen.

Angaben zu Grundstücken und Wohneigentum

Bitte geben Sie hier die Grundstücke und das Wohneigentum der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Kraftfahrzeugen

Bitte geben Sie hier die Kraftfahrzeuge der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Konten und/oder Sparverträgen

Bitte geben Sie hier die Konten und Sparverträge der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das   

Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Sparbriefen oder Wertpapieren

Bitte geben Sie hier Sparbriefe und Wertpapierdepots der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Bausparverträgen

Bitte geben Sie hier die Bausparverträge der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Versicherungen mit Rückzahlungswert

Geben Sie hier bitte nur Versicherungen der im Haushalt lebenden Elternteile an, die bei einer Kündigung einen Auszahlungsbetrag zur Folge hätten. 

 

Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu sonstigen Vermögenswerten

Bitte geben Sie hier die sonstigen Vermögenswerte der im Haushalt lebenden Elternteile an. Über das Plus-SymbolPlus-Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zur Schenkung

Bitte machen Sie genauere Angaben zur Schenkung: Was wurde verschenkt? Wann? An wen?

Versteckte Workflowfelder

Einzureichende Nachweise
Nachweise Bedarfe Arbeit und Ausbildung
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage des Arbeitgebers für das angegebene Beschäftigungsverhältnis.
  • Ausbildungsvertrag oder Ausbildungszusag des Ausbildungsbetriebs für das angegebene Ausbildungsverhältnis.
  • Nachweis über die Aufnahme oder das Eingangsverfahren in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
  • Nachweis über die Aufnahme in der sonstigen Einrichtung.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Bedarfe Beförderung und Mobilität
  • Bescheid über das Ergebnis der bei anderen Stellen beantragten Hilfen im Bereich Beförderung und Mobilität.
  • Evtl. Nachweise zu bestehenden Mobilitätskosten (z. B. Taxibelege, Fahrkarten etc.).

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Nachweise Bedarfe Gesundheit und Therapie
  • Aufnahmebescheinigung oder ärztliche Verordnung für die angegebenen stationären Aufenthalte.
  • Kostenvoranschläge zu Hilfsmitteln im Bereich Gesundheit (soweit vorhanden).
  • Bescheid über das Ergebnis der bei anderen Stellen beantragten Gesundheitsleistungen.

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Nachweise Bedarfe Kommunikation und Dolmetschen
  • Bescheid über das Ergebnis der bei anderen Stellen beantragten Leistungen für Kommunikation und Dolmetschen.

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Nachweise Bedarfe Kraftfahrzeug
  • Führerschein.
  • Bescheid über das Ergebnis der bei anderen Stellen beantragten Hilfsmittel im Bereich Kraftfahrzeug (soweit bereits entschieden).
  • Vorhandene Kostenvoranschläge für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs.
  • Vorhandene Kostenvoranschläge für die KFZ-Zusatzausstattung.
  • Vorhandene Kostenvoranschläge für die geplante Reparatur (Instandhaltung) des Kraftfahrzeugs.
  • Vorhandene Kostenvoranschläge für die Erlangung des Führerscheins bzw. dafür erforderliche Kurse.
  • Vorhandene Kostenvoranschläge für die angegebenen, sonstigen Bedarfe im Bereich Kraftfahrzeug.
  • Nachweis, aus dem hervorgeht, warum das Bestands-Kraftfahrzeug nicht mehr nutzbar ist (z. B. Werkstatt-Gutachten), soweit vorhanden.
  • Nachweise zu den angegebenen KFZ-Betriebskosten (z. B. Beitragsrechnung der KFZ-Versicherung).
  • Vorliegende Nachweise zur Bestätigung der Notwendigkeit für Bedarfe im Bereich Kraftfahrzeug (z. B. Arbeitsvertrag zur Bestätigung notwendiger Fahrten und Erklärung, weshalb keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Fahrdienste nutzbar sind).

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Nachweise Bedarfe Schule und Studium
  • Aufnahmebestätigung der Berufsschule oder Ausbildungseinrichtung.
  • Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag der Berufsschule oder Ausbildungseinrichtung.
  • Aufnahme- bzw. Zulassungsbescheinigung für das Studium.
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Studium.
  • Praktikumsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn und Ende des Praktikums.
  • Aufnahmebestätigung der Schule für den gewählten Bildungsgang.
  • Schulbescheinigung für den aktuell besuchten Bildungsgang an der angegebenen Schule.
  • Nachweis über Aufnahme sowie Beginn und Ende der sonstigen schulischen Bildungsmaßnahme.

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Nachweise Bedarfe Wohnen
  • Aufnahmebestätigung der Wohneinrichtung oder Betreuungsvertrag/-vereinbarung.
  • Stellungnahme der Einrichtung zum Hilfebedarf (soweit nicht bereits aus dem Betreuungsvertrag ersichtlich).
  • Wohnraumzusage oder Mietvertrag für die eigene Wohnung.
  • Mietvertrag für die eigene Wohnung.
  • Betreuungs- oder Assistenzvertrag (soweit vorhanden).
  • Stellungnahme der Unterstützungsperson bzw. des Unternehmens zum Wohnhilfebedarf.
  • Bestätigung der Pflegefamilie über die Erlaubnis zur Vollzeitpflege (§ 44 SGB VIII).

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Allgemeine Nachweise Antragsteller
  • Ausweisdokumente oder alternative Nachweise (z. B. Personalausweis, Pass oder bei Kindern Geburtsurkunde).
  • Elektronischer Aufenthaltstitel.
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung.
  • Bescheid zum anerkannten Pflegegrad.
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Krankenversicherungskarte oder alterntiv aktuelles Schreiben der Krankenkasse, aus dem die Krankenkasse und die Versicherungsnummer hervorgehen.
  • Befunde und Gutachten zur Einschätzung der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Gutachten über die festgestellte Erwerbsunfähigkeit.
  • Betreuerausweis oder Bestellungsurkunde für die angegebene gesetzliche Betreuung.
  • Vollmacht für die angegebene, bevollmächtigte Person.

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Nachweise frühere Bezüge von Eingliederungshilfen
  • Bescheid für den angegebenen, letzten Bezug von Eingliederungshilfen.

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Nachweise zu anderen Leistungen
  • Bescheide zu bereits fließenden, anderen Hilfeleistungen bzw. Bescheid über die Entscheidung noch laufender Antragsverfahren, sobald verfügbar.

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Allgemeine Nachweise Haushaltsangehörige
  • Geburtsurkunde angegebenen Kinder im Haushalt und bei Adoption, Adoptionsbescheinigung.

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Einkommensnachweise Antragsteller
  • Bewilligungsbescheid für die angegebenen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt).
  • Steuerbescheid des Jahres %%Vorjahr%%.
  • Steuerbescheid des Jahres %%Vorjahr%% sobald vorliegend.
  • Einkommensnachweise des Jahres %%Vorvorjahr%%, aus denen die Jahreseinkommen hervorgehen (z. B. Lohnabrechnungen des Monats Dezember, alle Bescheide für bezogene Leistungen im genannten Jahr etc.).
  • Vollständige Rentenbescheide für die Rentenzahlungen im Jahr %%Vorvorjahr%%.
  • Die letzten 3 Verdienstabrechnungen für alle genannten, nicht selbstständigen Beschäftigungen des Antragstellers.
  • Nachweise zu den genannten Einkünften aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft des Antragstellers (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Honorarabrechnungen, Einnahme-/Überschussrechnungen etc.).
  • Rentenbescheide und/oder Rentenanpassungen für alle genannten Renten des Antragstellers.
  • Nachweise für alle genannten Zahlungen von Trennungsunterhalt an den Antragsteller (z. B. Kontoauszüge oder Gerichtsentscheidung zur Unterhaltsfestsetzung).
  • Nachweise für alle genannten Zinseinkünfte des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten Miet- oder Pachteinnahmen des Antragstellers (z. B. Mietverträge und Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten sonstigen Einnahmen des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für das an den Antragsteller gezahlte Einkommen in der Werkstatt für behinderte Menschen.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Einkommensnachweise Erster Elternteil
  • Steuerbescheid des ersten Elternteils des Jahres %%Vorjahr%%.
  • Steuerbescheid des ersten Elternteils des Jahres %%Vorjahr%% sobald vorliegend.
  • Einkommensnachweise des Jahres %%Vorvorjahr%% für den ersten Elternteil, aus denen die Jahreseinkommen hervorgehen (z. B. Lohnabrechnungen des Monats Dezember, alle Bescheide für bezogene Leistungen im genannten Jahr etc.).
  • Vollständige Rentenbescheide des ersten Elternteils für die Rentenzahlungen im Jahr %%Vorvorjahr%%.
  • Die letzten 3 Verdienstabrechnungen für alle genannten, nicht selbstständigen Beschäftigungen des ersten Elternteils.
  • Nachweise zu den genannten Einkünften aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft des ersten Elternteils (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Honorarabrechnungen, Einnahme-/Überschussrechnungen etc.).
  • Rentenbescheide und/oder Rentenanpassungen für alle genannten Renten des ersten Elternteils.
  • Nachweise für alle genannten Zahlungen von Trennungsunterhalt an den ersten Elternteil (z. B. Kontoauszüge oder Gerichtsentscheidung zur Unterhaltsfestsetzung).
  • Nachweise für alle genannten Zinseinkünfte des ersten Elternteils (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten Miet- oder Pachteinnahmen des ersten Elternteils (z. B. Mietverträge und Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten sonstigen Einnahmen des ersten Elternteils (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für das an den ersten Elternteil gezahlte Einkommen in der Werkstatt für behinderte Menschen.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Einkommensnachweise Zweiter Elternteil
  • Steuerbescheid des zweiten Elternteils des Jahres %%Vorjahr%%.
  • Steuerbescheid des zweiten Elternteils des Jahres %%Vorjahr%% sobald vorliegend.
  • Einkommensnachweise des Jahres %%Vorvorjahr%% für den zweiten Elternteil, aus denen die Jahreseinkommen hervorgehen (z. B. Lohnabrechnungen des Monats Dezember, alle Bescheide für bezogene Leistungen im genannten Jahr etc.).
  • Vollständige Rentenbescheide des zweiten Elternteils für die Rentenzahlungen im Jahr %%Vorvorjahr%%.
  • Die letzten 3 Verdienstabrechnungen für alle genannten, nicht selbstständigen Beschäftigungen des zweiten Elternteils.
  • Nachweise zu den genannten Einkünften aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft des zweiten Elternteils (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Honorarabrechnungen, Einnahme-/Überschussrechnungen etc.).
  • Rentenbescheide und/oder Rentenanpassungen für alle genannten Renten des zweiten Elternteils.
  • Nachweise für alle genannten Zahlungen von Trennungsunterhalt an den zweiten Elternteil (z. B. Kontoauszüge oder Gerichtsentscheidung zur Unterhaltsfestsetzung).
  • Nachweise für alle genannten Zinseinkünfte des zweiten Elternteils (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten Miet- oder Pachteinnahmen des zweiten Elternteils (z. B. Mietverträge und Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten sonstigen Einnahmen des zweiten Elternteils (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für das an den zweiten Elternteil gezahlte Einkommen in der Werkstatt für behinderte Menschen.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Vermögensnachweise Antragsteller
  • Nachweise über die in den letzten 10 Jahren erfolgten Schenkungen des Antragstellers (z. B. Urkunden, aus denen die Übertragung hervorgeht).
  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle vorhandenen Giro- und Guthabenkonten des Antragstellers.
  • Falls vorhanden, Urkunden und Nachweise, aus denen der Wert der Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen des Antragstellers hervorgeht.
  • Fahrzeugscheine für alle angegebenen Kraftfahrzeuge des Antragstellers.
  • Aktuellen Kontoauszug für jedes weitere angegebene Konto (z. B. Tagesgeldkonto) und jeden angegebenen Sparvertrag des Antragstellers, aus dem der aktuelle Kontostand hervorgeht.
  • Nachweise, aus denen der aktuelle Wert der angegebenen Sparbriefe oder Wertpapiere hervorgeht.
  • Letzter Kontoauszug für jeden angegebenen Bausparvertrag des Antragstellers.
  • Nachweise zu allen genannten Versicherungen mit Rückzahlungswert.
    Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Beiträge seit Vertragsbeginn eingezahlt wurden (Summe der eingezahlten Beiträge) und welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt würde (Rückkaufswert oder Prämien-Rückgewähr).

 

  • Nachweise zu den angegebenen, sonstigen Vermögenswerten des Antragstellers, falls möglich.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Vermögensnachweise Elternteile im Haushalt
  • Nachweise über die in den letzten 10 Jahren erfolgten Schenkungen der Eltern (z. B. Urkunden, aus denen die Übertragung hervorgeht).
  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle vorhandenen Giro- und Guthabenkonten der Elternteile.
  • Falls vorhanden, Urkunden und Nachweise, aus denen der Wert der Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen der Elternteile hervorgeht.
  • Fahrzeugscheine für alle angegebenen Kraftfahrzeuge der Elternteile.
  • Aktuellen Kontoauszug für jedes weitere angegebene Konto (z. B. Tagesgeldkonto) und jeden angegebenen Sparvertrag der Elternteile, aus dem der aktuelle Kontostand hervorgeht.
  • Nachweise, aus denen der aktuelle Wert der angegebenen Sparbriefe oder Wertpapiere der Elternteile hervorgeht.
  • Letzter Kontoauszug für jeden angegebenen Bausparvertrag der Elternteile.
  • Nachweise zu allen genannten Versicherungen mit Rückzahlungswert der Elternteile.
    Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Beiträge seit Vertragsbeginn eingezahlt wurden (Summe der eingezahlten Beiträge) und welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt würde (Rückkaufswert oder Prämien-Rückgewähr).
  • Nachweise zu den angegebenen, sonstigen Vermögenswerten der Elternteile, falls möglich.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Sonstige Unterlagen & Nachweise

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen, die sich in keiner der Kategorien wiederfinden.

 

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.


Versteckte Workflowfelder

Abschluss

%%Text Abschlussseite%%

%%Text Hinweis Sendezeit%%


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