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Der Kunde hat sich per Bund-ID authentifiziert und keine nachträglichen Änderungen an Vorname, Nachname und Geburtsdatum vorgenommen.

 

Vorname:  

Nachname: 

Authentifizierungsart:  

Authentifizierungslevel:  

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Mitteilung Änderung Haushalt (Geburt, Tod, Ein- oder Auszug) (Stand 14.03.2025) 

 

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Persönliche Daten
Details Ein- oder Auszug
Vermögen (falls relevant)
Nachweise
Abschluss
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Testformular - Kein Echtbetrieb

Dieses Formular ist Teil einer Präsentations- oder Testumgebung. Die eingegebenen Daten werden nicht verarbeitet, geprüft oder weitergeleitet. Es handelt sich nicht um einen echten Antrag. Bitte verwenden Sie keine echten personenbezogenen Daten.

 

Herzlich willkommen zum Online-Service - "Mitteilung Änderung Haushalt (Geburt, Tod, Ein- oder Auszug) (Stand 14.03.2025)"

Mit diesem Online-Formular können Sie Veränderungen im Haushalt während des laufenden Leistungsbezuges, wie die Geburt eines Kindes, den Tod eines Angehörigen oder den Ein- oder Auszug einer Person mitteilen.

 

An bestimmten Punkten werden Sie ggf. die Möglichkeit haben, ergänzende Nachweise hochzuladen. Angenommen werden Dateien des Typs pdf, jpg, jpeg, bmp, png, gif bis zu einer Größe von 4 MB.

 

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung des Services haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (PH-Digitalisierungsprojekt-SoSi@prosoz.de), damit wir evtl. Fehler schnellstmöglich beseitigen können.

 

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit unter PH-Digitalisierungsprojekt-SoSi@prosoz.de widerrufen.



Versteckte Bürgerservice-Plugin Werte für nachfolgende Workflows und Vorbelegung

Persönliche Daten

Hinweis:

 

  • Wählen Sie „Ich selbst“, wenn Sie im Haushalt wohnen und Veränderungen in Ihrem Haushalt melden wollen.
  • Wählen Sie „Eine andere Person“, wenn Sie das Formular für jemand anderen ausfüllen (z. B. als Betreuer).
Ihre Persönlichen Daten
Personendaten
Persönliche Daten der von der Änderung betroffene Person

Die folgenden Felder beziehen sich auf eine Person, die aktuell Leistungen erhält und in deren Haushalt eine Änderung (Einzug, Auszug oder Geburt) stattfindet.

 

Es handelt sich nicht um die Daten der neuen, ausziehenden oder hinzukommenden Person. Diese Daten werden auf der nächsten Seite abgefragt.

 

Ihre Personendaten sind notwendig, um die Änderung dem richtigen Sachverhalt zuzuordnen.

 

Falls Sie die Änderung als Dritter (z.B. Betreuer) mitteilen, geben Sie hier bitte die Daten einer der leistungsbeziehenden Personen ein.

 

Personendaten

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ohne E-Mail-Adresse und Einwilligung zur Kontaktaufnahme keine Kommunikation per E-Mail möglich ist.

Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.

Adresse

Achtung: Die angezeigte Adresse und Hausnummer wurde aus den Authentifizierungsdaten rechnerisch ermittelt. Bitte überprüfen Sie, ob die Daten korrekt ermittelt wurden und überschreiben Sie diese notfalls.

Hier können Sie Ergänzungen wie "Hinterhaus" oder "wohnhaft bei Luca Muster" angeben, wenn es sonst zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung kommt.


Vorbelegungen aus Bund ID

Erläuterung: Die Daten aus der BundID-Authentifizierung werden zunächst hier vorbelegt. Es kann nicht sichergestellt werden das sich stets ein Elternteil oder stets das Kind authentifiziert, weswegen eine Verlnüpfung mit den direkten Personendatenfeldern im Antrag nicht sinnvoll ist. Die hier vorbelegten Daten werden, je nach Auswahl in selSelbstBetroffen entweder in die Personendaten des Elternteils oder die Personendaten des Kindes übertragen.

 

Auswahlen "für mein eigenes Kind" und "für ein nicht verwandtes Kind" führen zu einer Vorbelegung der Personendaten der Dritten Person, weil von einer Authentifizierung jener ausgegangen wird.

 

Die Auswahl "für mich selbst" führt zu einer Vorbelegung der Personendaten um das Kind, da die Authentifizierung jenes betrifft.


Details Ein- oder Auszug

Daten der ausziehenden Person
Personendaten

Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.

Anschrift

In einigen Fällen kommt es beim Auszug von Personen, die im Leistungsbezug standen zu Überzahlungen. Bitte teilen Sie uns, falls möglich, die neue Anschrift der ausgezogenen Person mit.

 

Daten der verstorbenen Person
Personendaten der verstorbenen Person

Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.

Daten der einziehenden Person
Personendaten
Fragen zur Haushaltsperson

Die nachfolgenden Fragen dienen der Einschätzung, in welchem Verhältnis Sie bzw. die leistungsbeziehende Person zur genannten, einziehenden Person stehen.

Daten der einziehenden Person oder des neugeborenen Kindes
Personendaten

Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.

Details zu Einreise und Titel
Ergänzende Fragen zum Aufenthaltstitel
Details zum Asylantrag
Kontaktaufnahme
Kranken- und Rentenversicherung

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer (auch Renetnversicherungsnummer), bestehend aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens und weiteren 3 Ziffern, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte sowie auf Schreiben der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Details gesetzliche Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Details private Krankenversicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Betreuung & Bevollmächtigung
Personendaten

Sie finden die Steuer-ID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt etc.

Kontaktaufnahme
Anschrift
Details Betreuung
Angaben zur Gerichtsentscheidung

Hinweis: Bitte geben Sie in den folgenden Feldern Informationen über das Gericht an, das die Betreuung beschlossen hat. Geben Sie bitte zusätzlich an, welche Aufgaben der Betreuer übernimmt.

Gesundheitliche Situation

Einwilligungserklärung:

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an info@prosoz.de. 

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

 

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Sie finden das Datum auf Ihrem Schwerbehindertenausweises bzw. auf dem Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung.

Gleichstellung meint die Gleichstellung mit einer vorliegenden Schwerbehinderung. Diese kann bei einem Grad ab 30 und unter 50 beantragt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Details stationäre Unterbringung

Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn die Person nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage ist, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Schule, Ausbildung, Studium
Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
Einkommen

Einkünfte sind alle Einnahmen in Geldeswert, unabhängig von deren Quelle.

 

Bitte geben Sie sämtliche Leistungen und Einkünfte an, die für die Person bzw. das Kind anfallen. Ob ein Einkommen zu berücksichtigen ist bzw. welche Freibeträge abzuziehen sind, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geklärt.

Hinweis: Bitte geben Sie Leistungen, wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorliegen, können Sie diese am Ende des Antrages im Bemerkungsfeld ergänzen.

Erstes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Eckdaten des Arbeitgebers

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.  Bitte geben Sie uns mithilfe der nachfolgenden Felder zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Service das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Eckdaten des Arbeitgebers

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.  Bitte geben Sie uns mithilfe der nachfolgenden Felder zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Service das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Eckdaten des Arbeitgebers

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.  Bitte geben Sie uns mithilfe der nachfolgenden Felder zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Service das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Eckdaten des Arbeitgebers

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.  Bitte geben Sie uns mithilfe der nachfolgenden Felder zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Service das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Im selben Monat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.03. und dem 31.03. ein.

 

Im Folgemonat > Lohn März geht irgendwann zwischen dem 01.04. und dem 30.04. ein.

Eckdaten des Arbeitgebers

Der Nettolohn ist das verfügbare Einkommen, das Sie nach Abzug aller Abgaben (Sozialversicherung, Steuern, etc.) erhalten.

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.  Bitte geben Sie uns mithilfe der nachfolgenden Felder zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Service das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Angaben zum Betrieb
Werbungskosten
Berufsbedingte Fahrtkosten
Abweichender Einsatzort
Monatliche Kosten
Höhe des Zuschusses
Weitere Kosten
Angaben zur KFZ-Haftpflicht
Angaben zur geförderten Altersvorsorge
Angaben zu den weiteren Kosten
Versteckte Workflowfelder

Vermögen

Bei der Prüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII muss das Vermögen unter bestimmten Freibeträgen liegen.

 

Mit Vermögen sind alle Besitztümer in Geld oder Geldeswert von Ihnen oder der mit Ihnen Leistungen beziehenden Familienmitglieder, also auch der neu eingezogenen Person, gemeint.

 

Dies können zum Beispiel die Folgenden sein:

 

Bargeld, Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Lebensversicherungen, Immobilien, etc.

 

Bitte geben Sie alle Vermögenswerte der neu eingezogenen Person in den nachfolgenden Feldern an. Ob diese zu berücksichtigen sind, wird im Zuge der Antragsbearbeitung geklärt.

 

Angaben zum Vermögen

Bitte wählen Sie alle auf das Vermögen der Person zutreffenden Rubriken aus. Sie haben danach die Möglichkeit in gesonderten Feldern die Details zu den verschiedenen Vermögenswerten zu erfassen.

Angaben zu Grundstücken und Wohneigentum

Bitte geben Sie hier die Grundstücke und das Wohneigentum der Person an. Über das  

 - Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Kraftfahrzeugen

Bitte geben Sie hier die Kraftfahrzeuge der Person an. Über das    - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Konten und/oder Sparverträgen

Bitte geben Sie hier die die Konten und Sparverträge der Person an. Über das   

 - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Sparbriefen oder Wertpapieren

Bitte geben Sie hier Sparbriefe und Wertpapiere der Person an. Über das    - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Bausparverträgen

Bitte geben Sie hier die Bausparverträge der Person an. Über das    - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Versicherungen mit Rückzahlungswert

Geben Sie hier bitte nur Versicherungen an, die bei einer Kündigung einen Auszahlungsbetrag zur Folge hätten. 

 

Über das    - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu sonstigen Vermögenswerten

Bitte geben Sie hier die sonstigen Vermögenswerte der Person an. Über das    - Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Ergänzende Fragen

In bestimmten Fällen können sich Selbständige, Freiberufler*innen und Minijobber*innen von der Renetnversicherung befreien lassen.

 

"Ja" meint in diesem Fall, dass es in Ihrer Familie solche Personen gibt und ein Teil von deren Vermögen als Altersvorsorge dient.

Angaben zur Schenkung

Bitte machen Sie genauere Angaben zur Schenkung: Was wurde verschenkt? Wann? An wen?


Dokumente

Upload erforderlicher Nachweise

Für die Bearbeitung des Anliegens ist es erforderlich, dass einige von Ihnen gemachte Angaben anhand von Nachweisen überprüft werden.

 

Nachfolgend sind die gängigen Unterlagen aufgeführt, die für das Verfahren benötigt werden. 

 

Soweit diese auf Sie zutreffen und sie Ihnen in digitaler Form vorliegen, können Sie die Uploadfelder nutzen, um die Unterlagen zusammen mit dem Antrag zu übermitteln.

 

 

Nachweise Dritte
  • Betreuerausweis oder Bestellungsurkunde für die eingerichtete Betreuung.
  • Vollmacht für alle genannten bevollmächtigten Personen.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Tod eines Angehörigen
  • Sterbeurkunde oder anderer offizieller Nachweis zum Tod des Angehörigen.

 

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihre Kinder ggf. Anspruch auf Hinterbliebenenrente und den Nachlass der verstorbenen Person haben könnten.

 

Sollten Ihnen bereits Nachweise vorliegen, reichen Sie diese bitte mit ein.

 

Soweit noch nicht geschehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung für sich selbst und die weiteren Angehörigen.

 

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise zu den Personen der Familie
  • Ausweis oder Pass.
  • Geburtsurkunde für das zugezogene oder neugeborene Kind.
  • Aufenthaltstitel.
  • Heiratsurkunde.
  • Scheidungsurteil.
  • Mutterpass (Nachweis Entbindungstermin).
  • Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung oder Schwerbehindertenausweis.
  • Bescheid über die Anerkennung der Gleichstellung der Behinderung.
  • Nachweis der Klinik oder Einrichtung über Beginn und voraussichtliches Ende des stationären Aufenthalts.
  • Gutachten der Deutschen Rentenversicherung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.
  • Beitragsfestsetzung der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Beitragsfestsetzung der privaten Krankenversicherung.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Einkommen
  • Die letzten 3 Verdienstabrechnungen für alle genannten nicht selbständigen Beschäftigungen.
  • Bescheid für alle genannten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungen, Bürgergeld, Krankengeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc.).
  • Nachweise zu den genannten Einkünften aus Selbständigkeit (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Honorarabrechnungen, Einnahme-/Überschussrechnungen etc.).
  • Rentenbescheide und/oder Rentenanpassungen für alle genannten Renten.
  • Nachweise für alle genannten Unterhaltszahlungen (z. B. Kontoauszüge oder Gerichtsentscheidung zur Unterhaltsfestsetzung).
  • Nachweise für alle genannten Zinseinkünfte (z. B. Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten Miet- oder Pachteinnahmen (z. B. Mietverträge und Kontoauszüge).
  • Nachweise für alle genannten sonstigen Einnahmen (z. B. Kontoauszüge).

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Werbungskosten
  • Bereits erworbene Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, die für den Arbeitsweg einer laufenden Beschäftigung gekauft wurden.
  • Letzter Beitragsbescheid für die im Bereich Werbungskosten genannte Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Letzte Jahresmeldung für die im Bereich Werbungskosten genannte Riester-Rente.
  • Nachweise (z. B. Rechnungen) für alle im Bereich Werbungskosten genannten weiteren Kosten.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Nachweise Vermögen
  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle vorhandenen Giro- und Guthabenkonten.
  • Grundbuchauszüge für alle genannten nicht selbst bewohnten Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.
  • Falls vorhanden, Urkunden und Nachweise, aus denen der Wert der Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen hervorgeht.
  • Fahrzeugscheine für alle angegebenen Kraftfahrzeuge.
  • Aktuellen Kontoauszug für jedes angegebene Konto und jeden angegebenen Sparvertrag, aus welchem der aktuelle Kontostand hervorgeht.
  • Nachweise, aus denen der aktuelle Wert der angegebenen Sparbriefe oder Wertpapiere hervorgeht.
  • Letzter Kontoauszug für jeden angegebenen Bausparvertrag.
  • Nachweise zu allen genannten Versicherungen mit Rückzahlungswert.
    Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Beiträge seit Vertragsbeginn eingezahlt wurden (Summe der eingezahlten Beiträge) und welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt würde (Rückkaufswert oder Prämien-Rückgewähr).

 

  • Nachweise zu den angegebenen, sonstigen Vermögenswerten, falls möglich.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Sonstige Unterlagen & Nachweise

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen, die sich in keiner der Kategorien wiederfinden.

 

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.


Versteckte Workflowfelder

Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

Ihre Vorgangsnummer können Sie nach dem Absenden dem Text auf der Abschlussseite entnehmen. Sollten Sie die Zusendung einer Kopie ausgewählt haben, finden Sie diese zusätzlich in der E-Mail und im Dateinamen.

 

Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. Bitte warten Sie nach dem Senden auf den Wechsel zur Abschlussseite.

 


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